AgB

§1 Geltungsbereich der Bedingungen

§1.1

HAL Media GmbH erbringt ihre sämtlichen Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung im weitesten Sinne, insbesondere des Webdesigns, Corporate Identity, Webshop-Umsetzung, Installation, Konfiguration und Individualisierung von Website, Webportalen, Shop-Systemen, Netzwerk- und Serveradministration unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers, die HAL Media nicht ausdrücklich anerkennt, sind für HAL Media unverbindlich, auch wenn HAL Media diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten auch dann, wenn HAL Media in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt.

§1.2

Entgegenstehende oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn solche Bedingungen einem Auftrag des Auftraggebers beigefügt werden und HAL Media GmbH diesen Auftrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen. 

§1.3

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der HAL Media GmbH mit dem Auftraggeber oder seinem Rechtsnachfolger im Bereich der Softwareentwicklung, Netzwerk- und Serveradministration in vorstehendem Sinne, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSÄNDERUNGEN UND AUSSCHLUSS DES KÜNDIGUNGSRECHTS NACH § 649 BGB

§2.1

Der jeweilige Vertrag mit HAL Media GmbH kommt ausschließlich durch in Textform erfolgenden Abschluss eines Hauptvertrages oder durch Annahme eines schriftlich oder in Textform abgegebenen Angebots von HAL Media GmbH durch den Auftraggeber zustande.

§2.2

Der Auftraggeber kann HAL Media GmbH für sämtliche Leistungen jeweils einen Einzelauftrag erteilen oder eine Rahmenvereinbarung abschließen. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, wenn HAL Media GmbH dies schriftlich bestätigt oder die Leistung ausgeführt hat. Besteht eine Rahmenvereinbarung, gelten deren Regelungen für alle Leistungen von HAL Media GmbH wenn keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall schriftlich getroffen wird.

§2.3

Soweit Mitarbeitern von HAL Media GmbH keine gesetzliche Vertretungsmacht zukommt, sind sie nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen und/oder Vertragsergänzungen herbeizuführen.

§2.4

Die Präsentation der Leistungen von HAL Media GmbH in Prospekten, Anzeigen, Internet und bloßen Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem Auftraggeber zumutbare technische Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.

§2.5

Das Kündigungsrecht nach § 649 BGB wird ausgeschlossen.

§3 ART UND UMFANG VON LEISTUNGEN

§3.1

Der Umfang der Leistungen von HAL Media GmbH bestimmt sich ausschließlich und abschließend nach der in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 bzw. §2 Ziff. 2 wiedergegebenen Leistungsbeschreibung sowie etwaigen nachfolgend formwirksam vereinbarten Vertragsänderungen.

§3.2

Erbrachte Leistungen werden auf einem Arbeitsnachweis dokumentiert. Der Arbeitsnachweis ist vom Auftraggeber zu kontrollieren und schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Erbringt HAL Media GmbH Leistungen nicht vor Ort (z.B. durch Fernwartung) oder wird die Unterschrift nicht vor Ort geleistet, erhält der Auftraggeber den Arbeitsnachweis per Fax, Post oder E-Mail und hat diesen gegenüber HAL Media GmbH schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Die auf dem Arbeitsnachweis dokumentierten Leistungen gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Arbeitsnachweises schriftlich widerspricht und HAL Media GmbH den Auftraggeber zuvor schriftlich auf diese Folge hingewiesen hat. Wird der Inhalt des Arbeitsnachweises grundlos nicht genehmigt, ist HAL Media GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen.

§3.3

Die Zurverfügungstellung von Inhalten bzw. Inhaltselementen ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungen von HAL Media GmbH.

§3.4

Erweiterungen, insbesondere Extensions, Installationen, Implementierungen, Parametrisierungen, zusätzliche Dokumentationen oder Handbücher, Einweisungen oder Schulungen, gehören nur dann zu den Leistungspflichten von HAL Media GmbH, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§3.5

Soweit von HAL Media GmbH zusätzliche Dienste und Leistungen kostenfrei erbracht werden, können diese zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung gestoppt werden.

§3.6

Die Leistungen von HAL Media GmbH gelten als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, wenn HAL Media GmbH und der Auftraggeber gemeinsam einen erfolgreichen Abnahmetest durchgeführt haben, der Auftraggeber sonst die Abnahme erklärt hat oder wenn der Auftraggeber das Leistungsergebnis mehr als 8 Tage bestimmungsgemäß genutzt hat, ohne gegenüber dem Geschäftsführer von HAL Media GmbH, Steve Rohkohl, die Mangelhaftigkeit der Leistung schriftlich anzuzeigen.

§3.7

Besteht die Leistung von HAL Media GmbH in der Lieferung von Waren, hat der Auftraggeber die Ware unverzüglich zu untersuchen und einen offensichtlichen Mangel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige eines solchen Mangels, gilt die Ware als genehmigt. Versendet HAL Media GmbH die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an einen von dem Auftraggeber angegebenen Bestimmungsort, so geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Auftraggeber über.

§3.8

Es steht im billigen Ermessen von HAL Media GmbH, je nach Art und Schwierigkeit der Leistung einen Teamleiter oder das Management zur Leistungserbringung einzusetzen.

4 VERGÜTUNG, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§4.1

Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§4.2

Die von HAL Media GmbH erbrachten Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (angefallene Stunden auf die angefangene Viertelstunde genau und Anfahrten) im Arbeitsnachweis dokumentiert.

§4.3

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind ausschließlich die in den jeweiligen Vertragsunterlagen ausdrücklich bestimmten Leistungen in den Preisen enthalten. Kosten der Implementierung, Parametrisierung, Installation und Schulung sind, genauso wie sonstige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, gesondert zu vergüten. Sämtliche notwendigen Aufwendungen, wie Reise-, Unterbringungskosten und sonstige Spesen (z.B. Verpflegungsaufwand), sind auf Nachweis gesondert und zusätzlich zu erstatten.

§4.4

HAL Media GmbH kann bei vereinbarter Pauschalvergütung von dem Auftraggeber für in sich abgeschlossene und erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei vereinbarter Pauschalvergütung in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 die Vergütung hinsichtlich einzelner Teilleistungen gesondert ausgewiesen ist.

§4.5

Soweit die Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, ist HAL Media GmbH berechtigt, monatlich abzurechnen und vom Auftraggeber Vergütung der erbrachten Teilleistungen zu verlangen.

§4.6

Forderungen der HAL Media GmbH werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar, wenn kein verlängertes Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist. HAL Media GmbH darf schriftlich eine Vorauszahlung der in den folgenden drei Monaten voraussichtlich anfallenden Vergütung verlangen, sofern sich der Auftraggeber gegenüber HAL Media GmbH in den vergangenen 12 Monaten mindestens zweimal in Verzug befand oder wenn die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers droht. Der Auftraggeber kann gegen Stellung geeigneter Sicherheiten die Vorleistungspflicht abwenden.

§4.7

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, kann HAL Media GmbH weitere Lieferungen und Leistungen 14 Tage nach Zugang der ersten Mahnung auch ohne weitere Ankündigung teilweise oder vollständig verweigern. Ferner ist HAL Media GmbH berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben.

§4.8

Das Eigentum an der von HAL Media GmbH gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen der HAL Media GmbH gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung einschließlich künftiger bestehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, bleibt der Liefergegenstand ebenfalls Eigentum der HAL Media GmbH, bis dieses vollständig ausgeglichen ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist HAL Media GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber HAL Media GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN

§5.1

Der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt. Dieser verpflichtet sich daher, HAL Media GmbH bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  1. HAL Media GmbH etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen;
  2. HAL Media GmbH und deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Personal und Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren;
  3. im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst mit ausreichend und geeignetem Personal zu arbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen;
  4. HAL Media GmbH  jedwede Fehler, Mängel und Störungen unverzüglich mitzuteilen;
  5. für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit HAL Media GmbH abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit HAL Media GmbH zu halten;
  6. für eine regelmäßige, grundsätzlich tägliche, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu sorgen;
  7. HAL Media GmbH angeforderte Inhalte und Inhaltselemente (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen;
  8. Selbst für die rechtssichere Gestaltung, insbesondere von Inhalten wie Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Produktbeschreibungen und sonstiger Texte zu sorgen;
  9. Soweit er sich bestimmten Verhaltenskodizes unterwirft, insbesondere Prüfsiegeln beispielsweise der Trusted Shops GmbH selbst insoweit für die Einhaltung der Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen zu sorgen als diese nicht technischer Natur sind;
  10. HAL Media GmbH hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen spätestens bei Vertragsschluss eingehend und umfassend schriftlich zu instruieren.
§5.2

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für HAL Media GmbH kostenfrei erbracht werden.

§5.3

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche von HAL Media GmbH bleiben unberührt.

§6 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers sind von HAL Media GmbH allenfalls dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar und für HAL Media GmbH technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es obliegt dem Auftraggeber, die Änderung der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer Leistungsänderung / Leistungsergänzung erforderliche Mehraufwand ist HAL Media GmbH zu vergüten. Dies gilt auch für die über einen geringfügigen Umfang hinausgehende Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Ergänzung durchführbar ist, soweit HAL Media GmbH schriftlich darauf hingewiesen hat.

§7 TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE

§7.1

Voraussichtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von HAL Media GmbH bestimmt und vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen unverbindlich. Die Vereinbarung von verbindlichen Terminen oder Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen kann nur ausdrücklich entweder in den Vertragsunterlagen nach § 2 Ziff. 1 oder nachfolgend durch solche Mitarbeiter oder Organe von HAL Media GmbH, denen gesetzliche Vertretungsmacht zukommt, erfolgen.

§7.2

Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von HAL Media GmbH die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.

§7.3

Bei Verzögerungen infolge von

  • Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers,
  • unzureichenden Voraussetzungen beim Auftraggeber (z.B. Hardware- oder Softwaredefizite),
  • von HAL Media GmbH nicht zu vertretenden Problemen mit notwendigen Produkten oder Dienstleistungen Dritter,
  • HAL Media GmbH  jedwede Fehler, Mängel und Störungen unverzüglich mitzuteilen;
  • sowie sonstigen Verzögerungen, die nicht von HAL Media GmbH zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und unvorhersehbarem Rohstoffmangel, verlängern sich verbindliche Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder Teilleistungen entsprechend.

8 TEILABNAHMEN UND GESAMTABNAHME

§8.1

Hat HAL Media vertraglich vereinbarte Teilleistungen vollständig erbracht, so stellt sie diese dem Auftraggeber zur Überprüfung und Teilabnahme zur Verfügung. Die Teilabnahme setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus, mit der der Auftraggeber spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen beginnt, nachdem HAL Media GmbH dem Auftraggeber die Teilleistung zur Verfügung gestellt hat.

§8.2

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich die Teilabnahme zu erklären oder HAL Media GmbH festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Werk in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

§8.3

Der Auftraggeber ist verpflichtet, HAL Media GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.

§8.4

Wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich die Teilabnahme erklärt, kann ihm HAL Media GmbH eine Frist von vier Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Teilabnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Teilabnahme nicht schriftlich spezifiziert.

§8.5

Bei Teilabnahmen beschränkt sich die Erklärung der Funktionsbereitschaft auf die vertraglich vereinbarten Teilleistungen, beispielsweise Teilprogramme oder einzelne Module.

§8.6

Im Falle der Durchführung von Teilabnahmen ist zur Gesamtabnahme nur noch das vertragsgemäße Zusammenwirken der Einzelteile festzustellen.

§8.7

Hat HAL Media GmbH die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht, so stellt sie diese dem Auftraggeber zur Überprüfung und Gesamtabnahme zur Verfügung. Die Gesamtabnahme setzt eine erfolgreiche Funktionsüberprüfung voraus, mit der der Auftraggeber spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen beginnt, nachdem HAL Media GmbH dem Auftraggeber die Leistung vollständig zur Verfügung gestellt hat.

§8.8

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich die Gesamtabnahme zu erklären oder HAL Media GmbH festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Werk in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

§8.9

Der Auftraggeber ist verpflichtet HAL Media GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden.

§8.10

Wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich die Gesamtabnahme erklärt, kann ihm HAL Media GmbH eine Frist von vier Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Gesamtabnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Gesamtabnahme nicht schriftlich spezifiziert.

§9 UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHTEN

§9.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Werke, erbrachte Leistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne Weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind insbesondere das Fehlen vereinbarter oder erforderlicher Funktionalitäten, deren erhebliche Fehlerhaftigkeit und das Fehlen von Handbüchern. Solche offensichtlichen Mängel sind bei HAL Media GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Teillieferung, schriftlich zu rügen.

§9.2

Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei HAL Media GmbH ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach dem Erkennen durch den Auftraggeber gerügt werden.

§9.3

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Leistungsgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§9.4

Hat HAL Media GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sie sich auf vorstehende Regelungen nicht berufen.

§10 RECHTSFOLGEN BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN

§10.1

Im Falle eines Mangels steht HAL Media GmbH die Wahl der Nacherfüllung zu.

§10.1

HAL Media GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

§10.1

HAL Media GmbH haftet nicht in den Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von HAL Media GmbH erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

§10.1

Der Auftraggeber wird HAL Media GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

§10.1

Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung von HAL Media GmbH zuzuordnen ist und der Auftraggeber dies hätte erkennen können, kann HAL Media GmbH die für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber erstattet und vergütet verlangen.

§11 RECHTEEINRÄUMUNG

§11.1

Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung und soweit sich aus dem Vertragszweck nicht zwingend anderes ergibt, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, also an sämtlichen durch die Tätigkeit von HAL Media GmbH im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werken, bei HAL Media GmbH. HAL Media GmbH räumt dem Auftraggeber jedoch ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.

§11.2

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet HAL Media GmbH dem Auftraggeber jedoch die vorläufige Nutzung bis auf Widerruf. HAL Media GmbH kann die vorläufige Einräumung des Nutzungsrechts, soweit sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung oder einer Teilvergütung in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.

§12 SCHUTZRECHTE DRITTER

§12.1

Beide Parteien erklären, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen dieses Vertrages einzusetzenden oder der jeweils anderen Partei ggf. zu überlassenden Materialien, Betriebsgeheimnisse, Computerprogramme, technische Verfahren, Dokumentationen, Pläne, Zeichnungen, Grafiken etc. frei sind von Rechten Dritter oder ihr zumindest das Recht zukommt, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Beide Parteien stellen sicher, dass sie sämtliche zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte entweder originär oder durch entsprechende Vereinbarungen, z.B. mit ihren jeweiligen Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern oder sonstigen Vertragspartnern oder Erfüllungsgehilfen erworben haben.

§12.2

Soweit ein Dritter gegen eine der Vertragsparteien Schutzrechtsverletzungen geltend macht, so hat die jeweils andere Partei, soweit sie den betroffenen Vertragsgegenstand eingebracht hat, die in Anspruch genommene Partei von allen daraus resultierenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgt.

§12.3

Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich unterrichten und einander wechselseitig die zur Abwehr des erhobenen Anspruchs erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.

§13 MITARBEITERSCHUTZ UND ABWERBEVERBOT

§13.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von HAL Media GmbH oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben und direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen. Vorstehendes Abwerbungsverbot gilt mit Vertragsschluss und wirkt fort für die Dauer von einem Jahr ab Beendigung der Vertragsbeziehung.

§13.2

Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 €. Das Recht, Schadensersatz und/oder Unterlassung zu verlangen bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§14 REFERENZANGABE

§14.1

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden damit, dass HAL Media GmbH ihn sowie das Projekt in angemessenem Umfang zu eigenen Werbezwecken benennt bzw. beschreibt und entsprechende Referenzangaben tätigt. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall, dass HAL Media GmbH ihm eine Internetpräsenz gestaltet, zu dulden, dass sowohl von deren Impressum als auch aus deren Quellcode auf eine Webpräsenz von HAL Media GmbH verlinkt wird.

§14.2

Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, HAL Media GmbH als Referenz beim Vertrieb ihrer Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.

§15 GEHEIMHALTUNG UND PRESSEERKLÄRUNG

§15.1

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

§15.2

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

§15.3

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§15.4

Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen, wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc., nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

§15.5

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

§16 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

§16.1

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§16.2

Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind Gegenansprüche des Auftraggebers, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen Leistung durch HAL Media GmbH beruhen, ausgenommen.

§17 ABTRETUNG

Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von HAL Media GmbH abtreten.

§18 HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

§18.1

HAL Media haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang von ihr übernommener Garantien.
§18.2

Im Übrigen haftet HAL Media GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht) der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§18.3

Dem Auftraggeber ist die Bedeutung und Notwendigkeit regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer Datensicherung bekannt. Soweit mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftraggeber für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Sollte der Auftraggeber die Datensicherung nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die Haftung von HAL Media GmbH begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

§18.4

Eine weitergehende Haftung der HAL Media GmbH besteht nicht.

§18.5

Für alle Ansprüche gegen HAL Media aus Gewährleistung wegen Lieferung einer mangelhaften Sache gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab gesetzlichem Gewährleistungsbeginn. Bietet der jeweilige Hersteller einer an den Auftraggeber gelieferten Sache eine längere Gewährleistung, tritt HAL Media GmbH den Gewährleistungsanspruch auf schriftliche Nachfrage des Auftraggebers an diesen ab.

§18.6

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von HAL Media GmbH.

§19 DATENSCHUTZ

HAL Media GmbH beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. HAL Media GmbH wird insbesondere personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen (§ 11 Abs. 3 BDSG).

§20 TEXTFORM

Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

§21 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.

§22 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

§22.1

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Halle (Saale). Das Recht von HAL Media GmbH, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§22.2

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren sowie des internationalen Privatrechts.

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Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüglich gesperrt.

Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen. Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt gelöscht.

Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

  • Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts
  • Endgültige Löschung des betreffenden Inhalt
  • Verwarnung des Nutzers
  • Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)
  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags
  • Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen Gründen melden)

Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folgemaßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere:

  • die Schwere des Verstoßes
  • die Anzahl und den der Gesamtverstöße
  • potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere Nutzer und sonstige Dritte
  • das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes)
  • Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
  • Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)
  • Einlassung des Nutzers (sofern vorhanden)

Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).

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§14.1